Weitere Informationen Link: EU-Verordnung zu fluorierten Gasen

Ab dem 1. Januar 2025 ist die Verwendung und der Verkauf von neuen Kältemittelgasen mit einem GWP von mehr als 2.500 verboten. Dazu gehören:

Sofern diese Gase nicht zurückgewonnen oder recycelt werden, profitieren sie in diesem Fall von einer Befreiung bis 2030.