F-GAS-Verordnung für den Kauf von Kältemittelgas

Unter Bezugnahme auf die Europäische Verordnung Nr. 517/2014, Art. 6 – Punkt 3, über fluorierte Treibhausgase, wird gefordert, zu überprüfen, ob Endnutzer, die an Systemen arbeiten, die Kältemittelgas verwenden, im Besitz der entsprechenden Zertifizierung/Lizenz sind.

  • enthält Bestimmungen über die Eindämmung, Verwendung, Rückgewinnung und Zerstörung fluorierter Treibhausgase und damit zusammenhängende flankierende Maßnahmen;
  • legt Bedingungen für das Inverkehrbringen bestimmter Erzeugnisse und Ausrüstungen fest, die fluorierte Treibhausgase enthalten oder deren Funktion von fluorierten Treibhausgasen abhängt;
  • Bedingungen für bestimmte Verwendungszwecke von fluorierten Treibhausgasen auferlegt;
  • setzt quantitative Grenzen für das Inverkehrbringen von teilhalogenierten Fluorkohlenwasserstoffen.

Wir bitten unsere Kunden, das nachstehende Formular auszufüllen und uns per E-Mail oder in Papierform per Post an die unten angegebene Adresse zu senden oder Fotos per Whatsapp an die unten angegebene Nummer zu schicken (dieses Formular wird ebenfalls mit der Ware geliefert).

Es ist möglich, Waren zu kaufen und zu erhalten, aber Sie müssen besonders auf die beim Kauf akzeptierten Verkaufsbedingungen achten. Bei Fehlen einer regulären F-GAS-Lizenz muss der Kunde erklären, dass er das Produkt zum Zweck der Ausübung von Tätigkeiten erwirbt, die von der Bescheinigungs- und Zertifizierungspflicht ausgenommen sind (siehe Art. 10/11 Präsidialdekret 146/2018). Wir möchten Sie daran erinnern, dass unser Unternehmen verpflichtet ist, das Verkaufsregister den zuständigen Behörden zur Verfügung zu stellen und den Kauf an die entsprechende Datenbank zu melden.

Der Kunde übernimmt im Falle einer FALSCHEN ANGABE die gesamte gesetzliche Haftung, d.h. Kontrollen zu Hause und/oder schwere Strafen durch die zuständigen Behörden.

Aktivitäten, für die KEINE Lizenz erforderlich ist:

– F-GAS WEITERVERKAUF AN DRITTE

– ERSTE WERKSABGABE (HERSTELLER/OEM/EM)

– F-GAS-EXPORTEUR AUSSERHALB DER EUROPÄISCHEN GEMEINSCHAFT

– ALLE ANDEREN VERWENDUNGEN, die nicht in ARTIKEL 10 genannt sind (z.B. Verwendung im Labor für Tests usw.).

Der Vollständigkeit halber finden Sie hier eine Erklärung/Antwort des Umweltministeriums (das das Thema mit der Europäischen Kommission erörtert hat) zum Thema Verkauf und Kauf von fluorierten Gasen:

“Die Kommission hat bestätigt, dass F-Gas sowohl an Personen (Refrigerator Patent PIF, Anm. d. Red.) als auch an Unternehmen (Company Certification CIF, Anm. d. Red.) verkauft werden kann, für die eine Zertifizierungs-/Attestierungspflicht gemäß Artikel 10 Absatz 11 besteht. Es wird davon ausgegangen, dass F-Gas für die Ausübung von Tätigkeiten, für die keine Zertifizierungs-/Bestätigungspflicht besteht, frei verkauft werden kann.”

Obwohl die oben erwähnte Erklärung des Ministeriums (“…
für die Durchführung von Tätigkeiten, für die keine Zertifizierung/Bescheinigung erforderlich ist, kann F-Gas frei verkauft werden…’)

Refrigerantboys s.r.l.

ITALY

Ab dem Jahr 2023 werden die Preise für HFKW-Gas und für einige HFOs stark ansteigen.

Dies ist auf die Senkung der von der Europäischen Gemeinschaft festgelegten GWP-Quoten und die Entscheidung einiger Kühlgashersteller zurückzuführen, die Einfuhr von HFKW nach Europa einzustellen: Diese Situation führt zu einer geringeren Produktverfügbarkeit auf dem Markt, was unweigerlich zu Preissteigerungen führt.

Am stärksten betroffen sind Gase mit hohem GWP wie z. B.: R404a, R410, R422B, R407C, R134a, usw.

Unser Unternehmen ist bestrebt, die Preise marktgerecht zu gestalten und die Verfügbarkeit von Standardprodukten beizubehalten.

DOWNLOAD ERKLÄRUNG KAUF VERKAUF F-GAS